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Grunderwerbsteuerstelle

Diese Stelle ist zuständig für die Besteuerung von Erwerbsvorgängen bei Immobilien.

Häufig gestellte Fragen und Antworten
Weitere Informationen zur Grunderwerbsteuer
Formulare zur Grunderwerbsteuer

Die Bearbeitung grunderwerbsteuerlicher Vorgänge ist in Bayern bei 18 Finanzämtern zentralisiert. Als sogenannte Grunderwerbsteuerzentralstellen sind diese Ämter daher für mehrere Finanzamtsbezirke zuständig.

Die Grunderwerbsteuerzentralstelle beim Finanzamt Cham (Außenstelle Bad Kötzting) ist auch zuständig für die Amtsbezirke der Finanzämter Schwandorf, Neunburg vorm Wald und Regensburg.

Ansprechpersonen

Steuernummern Aufgabenbereich Telefon 09971 488 + Nebenstelle
211/800/00000 - 211/810/99999 Landkreise Cham und Schwandorf 537
211/840/00000 - 211/841/99999 Landkreise Cham und Schwandorf 537
211/842/00000 - 211/842/99999 Landkreis Regensburg 532
211/843/00000 - 211/854/99999 Landkreise Cham und Schwandorf 537
211/860/00000 - 211/875/99999 Landkreis Regensburg 532
* = teilzeitbeschäftigt, nicht an allen Tagen bzw. ganztägig erreichbar